Grundsätzlich gilt: ihre Krankheitskosten privat absichern können:
Arbeitnehmer deren Brutto-Monatseinkommen das 3. Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat (4.012 Euro, entspricht jährlich 48.150 Euro)
Selbstständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens
Beamte und andere Beihilfeberechtigte wie Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete
Als privat krankenversicherter Arbeitnehmer bekommen Sie wie in der Gesetzlichen einen Zuschuss von 50 % der Beiträge von Ihrem Arbeitgeber – bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Kassen. Neben der Absicherung Ihrer Krankheitskosten – je nach gewähltem Tarif vom günstigen Basisschutz bis hin zum exklusiven Top-Schutz mit maximaler Leistung weltweit – können Sie als Arbeitnehmer ein Krankentagegeld vereinbaren. Die Krankentagegeld-Versicherung springt ein, wenn die sechswöchige Lohnfortzahlungspflicht Ihres Arbeitgebers im Krankheitsfall endet. So ist gesichert, dass Sie bei längerer Krankheit auf Ihr gewohntes Einkommen nicht verzichten müssen. |
Auch Einkommensverluste im Krankheitsfall sollten berücksichtigt werden |
Als Selbstständiger, Freiberufler oder Künstler können Sie sich unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens privat versichern. Wenn Sie auf eigene Rechnung tätig sind, zahlt Ihnen im Krankheitsfall niemand Ihr Einkommen weiter – eine ergänzende Krankentagegeld-Versicherung ist deshalb für Sie besonders wichtig. Sparen Sie durch Vereinbarung von so genannten Karenzzeiten und Leistungsstaffelung: in den ersten Tagen einer Erkrankung leistet die Tagegeldversicherung dann noch nicht, die Zahlung setzt nach einer oder zwei Wochen mit einem kleineren Betrag ein, der sich stufenweise erhöht – erst nach einigen Wochen ist das endgültige Niveau erreicht. Die Beiträge zu einer gestaffelten Krankentagegeld-Versicherung sind erheblich günstiger als bei sofortiger Vollleistung ab Beginn der Erkrankung. Die Höhe des Kranketagegelds können Sie individuell vereinbaren und Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen. |
Für Beamte ist die private Krankenversicherung meist die einzigst sinnvolle Alternative |
Wenn Sie Beamter, Richter oder Abgeordneter sind, erstattet Ihr Dienstherr (Bund oder Land) durch die so genannte Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten für Sie und Ihre direkten Angehörigen – je nach Art der Kosten zwischen 50 und 80 Prozent. Nur der Restbetrag muss noch abgesichert werden. Die private Krankenversicherung ist für Beihilfeberechtigte die einzig sinnvolle Alternative, denn bei gesetzlich versicherten Beamten übernimmt der Dienstherr keinen Arbeitnehmeranteil. |
Beiträge zur Privaten Krankenversicherung ab 2010 voll absetzbar!
Ab Januar 2010 können mithin alle Aufwendungen eines Steuerpflichtigen zu einer Basis-Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegepflicht-Versicherung abgesetzt werden. Hierunter fallen sowohl Beiträge für den Versicherten selbst als auch für seinen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner wie auch für seine Kinder.
Für den Steuerzahler kann die Entlastung enorm sein! Liegen die tatsächlichen Ausgaben für eine Krankenversicherung und Pflegeversicherung über den Höchstbeträgen von 1.900€ bzw. 2.800€, so können diese in der Steuererklärung zu 100% abgesetzt werden und das ganze ohne Obergrenze!
Je hochwertiger die Leistung (innerhalb des Basisniveaus), je älter die Versicherten und je größer die Familie desto größer ist die absolute Steuerersparnis!
Eine Private Krankenversicherung bietet Spitzenleistungen zu günstigen Beiträgen, bereits ab 49€ mtl.! Die ordentliche Kündigungsfrist ist bei den meisten Gesellschaften noch bis 30.09. möglich!
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